Hamburg/Stuttgart, 2. August 2017/VS. Im Auftrag der Stiftung für die Freiheit (Friedrich-Naumann-Stiftung) wurde von der Verfassungsrechtlerin Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf (Leibniz Universität Hannover) das Rechtsgutachten „Das missverstandene Sonderungsverbot für private Ersatzschulen“ erstellt. Der Bund der Freien Waldorfschulen (BdFWS) sieht sich damit in der Forderung nach einer Neuregelung der Ersatzschulfinanzierung bestätigt.

zur Pressemitteilung beim Bund der FWS