Einblicke in das Gesetzgebungsverfahren – Änderungen für die freien Träger bei der Einstellung neuer Lehrkräfte nach dem neuen Hessischen Schulgesetz
Die Novellierung des Hessischen Schulgesetzes bedeutet für die Freien Schulen einen großen Fortschritt bei der Einstellung von Lehrkräften. So wurde die generelle Genehmigungspflicht für Lehrkräfte und Schulleitungsmitglieder wieder gestrichen und durch ein Anzeigeverfahren ersetzt. In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Recht und Bildung“, herausgegeben vom IfBB, einem An-Institut der Ruhr-Universität Bochum, erläutert Alexander Schupp, Rechtsanwalt und Beauftragter für Fragen der Unterrichtsgenehmigung beim Bund der Freien Waldorfschulen, was das für die Freien Schulen in Hessen bedeutet.